Noch im März 2017 soll das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ verabschiedet werden. Der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) und weitere Kinderschutzorganisationen sehen u.a. folgende Vorhaben mit großer Sorge:
- die verlängerte Pflicht, in (Erst-) Aufnahmeeinrichtungen zu verbleiben
- die Nichtbeachtung des Kindeswohlvorrangs
- die Gefahr einer pauschalen Pflicht zur Asylantragsstellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
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Quelle: BumF – www.b-umf.de – Newsletter, März 2017